Erst mit der Beurkundung bei einem Notar wird der Immobilienverkauf rechtskräftig.
Für Immobilienverkäufer, sowie für Käufer ist der Notar wichtig, da er für eine gewisse Sicherheit bei dieser großen Transaktion sorgt, denn per Gesetzt ist der Notar unabhängig und beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet.
Hier die wichtigsten Punkte zum Notartermin:
Wer darf den Notar auswählen?
Grundsätzlich gilt hierbei: wer bezahlt, bestimmt.
Beim Immobilienkauf bezahlt der Käufer den Notar, daher hat auch der Käufer das Recht, den Notar zu bestimmen. Für den Immobilienverkäufer ist es sinnvoll den Käufer dieses Recht ausüben zu lassen, da der Käufer auch die Kosten trägt, falls der Verkauf am Ende doch nicht zustande kommt. Wird also ein Kaufvertrag vom Kaufinteressenten angefordert und der Kauf kommt nicht zustande, hat der Käufer die Kosten zu tragen.
Wie läuft die Erstellung des Kaufvertrages ab?
Für den Kaufvertrag gilt es, im Vorfeld die wichtigen Vertragsbestandteile für den Immobilienverkauf zu klären.
Beispielsweise Preis, bestehende Rechte und Pflichten im Grundbuch, sowie Nebenabreden.
Grundsätzlich gilt, dass alles im Kaufvertrag festgehalten werden muss. Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen sind nicht bindend.
Ein guter Immobilienmakler kann dabei helfen, diese Vertragsbestandteile festzulegen, sodass nichts vergessen oder ungünstig formuliert wird.
Wenn die wichtigen Punkte festgelegt sind, wird der Vertragsentwurf vom Notariat erstellt und sollte beiden Parteien in der Regel 14 Tage vor dem Notartermin ausgehändigt werden.
Was Sie als Immobilienverkäufer beim Kaufvertrag beachten sollten?
Beschreibung des Kaufgegenstandes:
hier wird der Kaufgegenstand genau beschrieben, ebenso, Wege- oder Garagenparzellen und Inventarmitveräußerungen. Auch Sachmängel werden hier festgehalten.
Kaufpreis und Fälligkeit:
hier wird die Summe für das Grundstück, das Gebäude und Zubehör festgehalten , sowie die Fälligkeit der Zahlung (in der Regel 14 Tage nach Beurkundung).
Wie geht es nach dem Notartermin weiter?
Nach dem Notartermin veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung, also eine Art Reservierung für den Käufer im Grundbuch der Immobilie. Sobald der Käufer die Grunderwerbssteuer entrichtet und den Kaufpreis der Immobilie überwiesen hat, erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann daraufhin die Umschreibung des Eigentums vornehmen. Erst dann ist der Käufer der neue Eigentümer des Grundstücks und der Immobilie.
Welche Unterlagen werden für den Notartermin benötigt?
- aktueller Grundbuchauszug
- bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung
- aktuelle Flurkarte
Kann eine Partei nach dem Notartermin vom Kaufvertrag zurücktreten?
Grundsätzlich bindet die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages beide Parteien, ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn im Kaufvertrag Rücktrittsrechte für bestimmte Bedingungen vereinbart wurden oder eine Ausnahme gemacht werden kann. Hier gilt es allerdings, jeden Fall individuell zu beurteilen. Ein guter Immobilienmakler kann bei diesen Fragen weiterhelfen.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zum Verkauf und der Abwicklung Ihrer Immobilie.