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Datenschutzregelung

Kosten beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie

Notarkosten Ein Immobiliengeschäft wird nur mit der notariellen Beurkundung rechtskräftig. Die Kosten werden in aller Regel vom Käufer getragen und liegen bei etwa 1,5 % vom Kaufpreis zzgl. MwSt.. Der Verkäufer übernimmt die Kosten der Löschung als Eigentümer, sowie eine mögliche Löschung von Rechten wie z.B. Nießbrauchrechte.
Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbssteuer beträgt ca. 3,5% vom Kaufpreis und ist in der Regel vom Käufer der Immobilie zu entrichten. Generell sind jedoch Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner. Wenn der Käufer die Grunderwerbssteuer nicht fristgerecht bezahlt, so ist es möglich, dass sich das Finanzamt an den Verkäufer wendet (auch wenn vereinbart wurde, dass der Käufer die Steuer zahlt).
Energieausweis Immobilieneigentümer sind gesetzlich verpflichtet einen Energieausweis für das Gesamtgebäude vorzuweisen. Der Auftraggeber kann mit Kosten zwischen ca. 150- 300 Euro kalkulieren.
Spekulationssteuer Der mögliche Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Ihrer Anschaffung und derer Veräußerung 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt ebenso weg, wenn Sie das Haus selbst bewohnt haben. Diese Regelung gilt beim privaten Immobilienkauf.

Makler: Ein Makler verdient seine Provision mit Abschluss eines Notariell verbrieften Kaufvertrages. Vorsicht vor Maklern, die bereits Kosten vor einem Notartermin berechnen. Diese sind rechtswidrig.

Kaufnebenkostenrechner